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Förder­mittel für barriere­freies Wohnen

Selbstständig in den eigenen vier Wänden leben, solange es möglich ist. Einschrän­kungen in der Bewegung lassen Stufen z. B. plötzlich zum Problem werden. Doch jeder Umbau kostet Geld. Zur Förderung von Maß­nahmen, mit deren Hilfe Barrieren reduziert werden, stellt die Kredit­anstalt für Wiederaufbau (KfW) Förder­mittel zur Verfügung.

Altersgerecht Umbauen mit dem KfW-Förder­programm 159

Dieses KfW-Programm fördert alle Maß­nahmen, die Bar­rieren redu­zieren und das Woh­nen ange­nehmer machen. Das Beson­dere dabei ist, dass die För­derung so­gar unab­hängig vom Alter und jeg­licher Ein­schrän­kung (z.B. Behin­derun­gen) der Nutzer ist.

Entscheidend ist immer, dass Sie den An­trag auf die För­derung vor Be­ginn der Um­bauten stellen. Andern­falls ver­fällt der An­spruch. Infor­mieren Sie sich daher recht­zeitig, welche Mög­lich­keiten Sie für Ihre Bau­maß­nahmen in An­spruch nehmen können.

Was wird gefördert?

Werden durch den Umbau Bar­rieren re­du­ziert und damit ein beque­meres Woh­nen ermög­licht, können Sie dabei unter­stützt werden. Kon­kret wird bei­spiels­weise der Um­bau von Sanitär­räumen, der Ein­bau von Auf­zügen, das Anpassen von Woh­nungs­grund­rissen oder die Ver­besserung von Ge­bäude- bzw. Woh­nungs­zu­gängen geför­dert. Auch viele weitere Maß­nah­men können mit zins­günstigen Dar­lehen (159) finanziert werden. Dabei müssen je nach Maß­nahme tech­nische Mindest­anforde­rungen berück­sichtigt werden.

Barrierereduzierung - Investitionszuschuss

Für den Zuschuss Nr. 455-B können aktuell keine Anträge gestellt werden!

Antragstellung voraussichtlich ab Frühjahr 2026 wieder möglich

Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 kön­nen Sie als pri­va­te Eigentümer­innen und Eigen­tümer, Mieter­innen und Mieter sowie Ver­mieter­innen und Vermieter wie­der Zuschüsse für Maß­nahmen zur Barrie­rereduzierung an Wohn­gebäuden bei der KfW bean­tragen.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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